Rechtsprechung
OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verweisungsentscheidungen nicht isoliert anfechtbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VK Sachsen, 25.05.2012 - 1/SVK/014-12
- OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (5)
- OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - Verg 104/04
Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Allerdings mag zweifelhaft sein, ob der vom OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 18.01.2005 - VII Verg 104/04) formulierte Grundsatz, gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sei die sofortige Beschwerde allgemein nicht eröffnet, nach wie vor Gültigkeit beanspruchen kann.Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .
Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht…, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).
- OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07
Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).
- VK Sachsen, 25.05.2012 - 1/SVK/014-12
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 25.05.2011 - 1/SVK/014-12 - wird als unzulässig verworfen.den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/014-12 vom 25.05.2012 aufzuheben und das Verfahren an die von ihr, der Antragstellerin, ausgewählte zuständige Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu verweisen.
- VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12
Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Zutreffend - und von der Antragstellerin insoweit auch nicht angegriffen - ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen davon ausgegangen, dass eine originäre Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes aus § 106 a Abs. 1 Nr. 2 GWB (so auch Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12) besteht und daneben eine parallele Zuständigkeit der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen gemäß § 106 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB vorliegt. - OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00
Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen …
Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
Sie hat den Beteiligten damit rechtliches Gehör gewährt - das unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von der, die der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Hamburg (Beschluss vom 14.08.2000 - 3 So 54/00) zugrunde liegt - und ihre Entscheidung vom 25.05.2012 ausführlich und mit vertretbaren Erwägungen begründet.
- VK Rheinland, 23.06.2020 - VK 15/20
Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!
Daher liegt es nahe zum Schließen der Gesetzeslücke die Vorschriften der VwGO heranzuziehen, OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04; OLG Dresden Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 0004/12; Ohlerich in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 159 Rn. 30. - OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16
Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen …
Die Vergabekammer hätte - dementsprechend - unbeschadet der (rechtlich nicht korrekten und nicht bindenden) Angabe in VI.4.1 der EU-Vergabebekanntmachung - den Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin von Amts wegen entsprechend §§ 83 VwGO, 17a GVG an die örtlich zuständige Vergabekammer Hamburg verweisen müssen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 26.06.2013, Verg 4/12, VergabeR 2013, 517, 16.07.2007; OLG Jena, Beschl. v. Verg 4/07).