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   OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12   

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https://dejure.org/2012,61565
OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26.06.2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
OLG Dresden, Entscheidung vom 26. Juni 2012 - Verg 4/12 (https://dejure.org/2012,61565)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verweisungsentscheidungen nicht isoliert anfechtbar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Düsseldorf, 18.01.2005 - Verg 104/04

    Beschwerde gegen eine Verweisungsentscheidung

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Allerdings mag zweifelhaft sein, ob der vom OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 18.01.2005 - VII Verg 104/04) formulierte Grundsatz, gegen Zwischenentscheidungen der Vergabekammer sei die sofortige Beschwerde allgemein nicht eröffnet, nach wie vor Gültigkeit beanspruchen kann.

    Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .

    Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • OLG Jena, 16.07.2007 - 9 Verg 4/07

    Zum Merkmal der "schweren Verfehlung" im Sinne des § 11 Abs. 4 lit. c VOF

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Der Senat hält eine entsprechende Anwendung der §§ 83 Satz 1 VwGO, 17 a Abs. 2 GVG für sachgerecht (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O.; Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007 - 9 Verg 4/07) .

    Die Unanfechtbarkeit muss erst recht im Rahmen des Vergabenachprüfungsverfahrens gelten, das in besonderen Maße durch die Beschleunigungsmaxime des § 113 GWB bestimmt ist (ebenso: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.01.2005, a.a.O. und Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 16.07.2007, a.a.O.).

  • VK Sachsen, 25.05.2012 - 1/SVK/014-12
    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin gegen den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen bei der Landesdirektion Sachsen vom 25.05.2011 - 1/SVK/014-12 - wird als unzulässig verworfen.

    den Verweisungsbeschluss der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen im Vergabenachprüfungsverfahren 1/SVK/014-12 vom 25.05.2012 aufzuheben und das Verfahren an die von ihr, der Antragstellerin, ausgewählte zuständige Vergabekammer des Freistaates Sachsen zu verweisen.

  • VK Bund, 01.03.2012 - VK 2-05/12

    Rabattvereinbarungen gemäß § 132e Abs. 2 i.V.m. § 130a Abs. 8 SGB V für in der

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Zutreffend - und von der Antragstellerin insoweit auch nicht angegriffen - ist die 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen davon ausgegangen, dass eine originäre Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes aus § 106 a Abs. 1 Nr. 2 GWB (so auch Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 01.03.2012 - VK 2-5/12) besteht und daneben eine parallele Zuständigkeit der 1. Vergabekammer des Freistaates Sachsen gemäß § 106 a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 GWB vorliegt.
  • OVG Hamburg, 14.08.2000 - 3 So 54/00

    Bestehen eines Vertretungszwangs in einem Beschwerdeverfahren gegen einen

    Auszug aus OLG Dresden, 26.06.2012 - Verg 4/12
    Sie hat den Beteiligten damit rechtliches Gehör gewährt - das unterscheidet die vorliegende Fallkonstellation von der, die der von der Antragstellerin in Bezug genommenen Entscheidung des OVG Hamburg (Beschluss vom 14.08.2000 - 3 So 54/00) zugrunde liegt - und ihre Entscheidung vom 25.05.2012 ausführlich und mit vertretbaren Erwägungen begründet.
  • VK Rheinland, 23.06.2020 - VK 15/20

    Rahmenvertrag begründet keine Abnahmeverpflichtung!

    Daher liegt es nahe zum Schließen der Gesetzeslücke die Vorschriften der VwGO heranzuziehen, OLG Düsseldorf Beschluss vom 18.01.2005 - Verg 104/04; OLG Dresden Beschluss vom 26.06.2012 - Verg 0004/12; Ohlerich in: Kulartz/Kus/Portz/Prieß, Kommentar zum GWB-Vergaberecht, 4. Auflage 2016, § 159 Rn. 30.
  • OLG Schleswig, 28.06.2016 - 54 Verg 2/16

    Referenz zu (nur) einem Leistungsbereich vorlegt: Bieter für anderen

    Die Vergabekammer hätte - dementsprechend - unbeschadet der (rechtlich nicht korrekten und nicht bindenden) Angabe in VI.4.1 der EU-Vergabebekanntmachung - den Nachprüfungsantrag der Beschwerdeführerin von Amts wegen entsprechend §§ 83 VwGO, 17a GVG an die örtlich zuständige Vergabekammer Hamburg verweisen müssen (vgl. OLG Dresden, Beschl. v. 26.06.2013, Verg 4/12, VergabeR 2013, 517, 16.07.2007; OLG Jena, Beschl. v. Verg 4/07).
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